NIS-2: Sicherheitsvorfall melden – aber richtig

Datum

10.06.2026


Uhrzeit

10:00 - 11:00

Zur Anmeldung

Inhalte des Webinars

  • Was Sie melden müssen
  • Welche Behörde für Sie zuständig ist
  • Welche Fristen Sie einhalten müssen
  • Welche Daten benötigt werden
  • Was nach der Meldung wichtig ist 

Tritt ein Sicherheitsvorfall ein, heißt es zunächst: Ruhe bewahren. Der nächste Schritt ist, der zuständigen Aufsichtsbehörde erste Informationen über den Vorfall mitzuteilen. Denn das NIS2-Umsetzungsgesetz schreibt vor, dass Unternehmen aus 18 verschiedenen Branchen künftig bestimmte Sicherheitsvorfälle melden müssen.

In diesem Webinar erfahren Sie, welche Vorfälle als meldepflichtig gelten und wo potenzielle Stolperfallen lauern.

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Referenten

Tim Berghoff

Security Evangelist

Tim Berghoff ist Security Evangelist der G DATA CyberDefense AG. In seiner Position bei G DATA bildet er die Schnittstelle zwischen technischer Komplexität und dem Anwender. Er ist zuständig für eine klare Kommunikation von G DATA in der Sicherheits-Fachwelt, bei Presse, Händlern, Resellern und Endkunden und er spricht häufig auf nationalen und internationalen Veranstaltungen. Tim Berghoff arbeitet seit 2009 bei G DATA, erst im Support für Unternehmenskunden, später im Consulting für internationale B2B-Distributoren, Partner und Endkunden.

Profile

Dr. Ralf Heine

Fachanwalt für IT- und Arbeitsrecht

Dr. Ralf Heine ist Partner bei Aulinger Rechtsanwälte sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht mit besonderem Schwerpunkt im Datenschutz- und Technologierecht. Er berät Unternehmen umfassend bei Digitalisierungsprojekten, IT-Compliance und regulatorischen Anforderungen an die IT-Sicherheit. Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Datenschutzauditor (TÜV) verfügt er über besondere Expertise im Umgang mit datenschutzrechtlichen Anforderungen und Compliance-Strukturen.

Datum

10.06.2026


Uhrzeit

10:00 - 11:00

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